Dazu nur kurz:
"Denn der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann nicht zum Zeugen gegen seinen Mandanten gemacht werden. Man kann die Wahrheitspflicht des Anwalts auf eine kurze Formel bringen: „Alles was der Verteidiger/Ankläger sagt, muss wahr sein, er muss – und darf – aber nicht alles sagen, was wahr ist."
Und notfalls kannst du als Drogenfahrer bei unserem "Unternehmen" arbeiten, das kriege ich organisiert.