Für die freie Union unter der Sonne:
1.3.18 nFS
Regent Izbadur
Für die freie Union unter der Sonne:
1.3.18 nFS
Regent Izbadur
Für AdlersteinDas Königreich Adlerstein und das Fürstentum Vestland bekräftigen in Angesicht der Bedrohung für alle Reiche Zemjanas ihr Bündnis weider aufleben zu lassen, um sowohl zu Land als auch zu Wasser jegliche Bedrohung mit vereinter Stärke bekämpfen zu können.
Der alte Wortlaut des Bündnisses:
Geheime Zusatzklausel (wer es öffnet, den soll Azulas Blitz beim Sch***** treffen)
Achtung Spoiler:
Xanthor II.
Tarkov
Ich bin keine Signatur, ich fälsche nur die Geldscheine.
Für das Herzogtum Freithal,Nahr Kebir-Pakt
1. Bei den Vertragsparteien handelt es sich um das Herzogtum Freithal und die Baronie Falkenbek auf der einen und um die Union der Sonne auf der anderen Seite.
2. Die Vertragsparteien sichern sich einander freien Handel über Land- und Wasserwege entlang des Nahr Kebir zu.
3. Die Vertragsparteien gewähren einander freies Geleit und Durchmarschrechte.
4. Die Vertragsparteien schließen einen Nichtangriffs- und Verteidigungspakt, welcher die Vertragsparteien zu gegenseitiger militärischer und diplomatischer Unterstützung im Falle eines Verteidigungskrieges verpflichtet.
4.1 Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre.
4.2 Der ordentlichen Kündigung des Vertrags wird eine Frist von zwei Jahren vorausgesetzt.
gez. Tristan von Freithal
Für die Union der Sonne,
gez. Regent Izbadur
Für das Herzogtum Freithal,Grimmwald-Pakt
1. Bei den Vertragsparteien handelt es sich um das Herzogtum Freithal und die Baronie Falkenbek auf der einen und um die Grimmwalddruiden in den Territorien der erstgenannten Vertragspartner auf der anderen Seite.
2. Das Herzogtum Freithal und die Baronie Falkenbek erkennen die begrenzte Autonomie der Grimmwalddruiden an. Ihr Land gehört rein rechtlich zum Gebiet des jeweiligen Vertragspartners, doch wird den Grimmwalddruiden dauerhaftes Bleibe-, Wohn- und Nutzungsrecht des Grimmwalds in seinen gegenwärtigen Ausmaßen gewährt.
3. Die hier erwähnten Grimmwalddruiden werden zur Zahlung des Zehnten in monetärer oder materieller Form an ihren jeweiligen Lehnsherrn verpflichtet.
4. Die Vertragsparteien schließen einen Nichtangriffs- und Verteidigungspakt, welcher die Vertragsparteien zu gegenseitiger militärischer und diplomatischer Unterstützung im Falle eines Verteidigungskrieges verpflichtet.
4.1 Dem Vertrag wird kein Ablaufdatum zu Grunde gelegt.
4.2 Der ordentlichen Kündigung des Vertrags wird eine Frist von zwei Jahren vorausgesetzt.
gez. Tristan von Freithal
X - Grimmwalddruiden
gez. Erzherzog William II.Kooperationsvertrag zwischen dem Königreich Nordermark und dem Erzherzogtum Talon
1. Die Vertragsparteien, das Königreich Nordermark und das Erzherzogtum Talon, schließen sich zusammen gegen die aus dem Osten des Kontinents ausgehende Bedrohung.
2. Die ausgehende Bedrohung wird im folgenden und allen folgenden potenziellen Verträgen als Orks tituliert.
3. Im Falle des Angriffes von Orks auf zivile Schiffe zugehörig zu eine der Vertragsparteien verpflichten sich beide Vetragsparteien den zivilen Schiffen zu helfen.
4. Die Vertragsparteien versprechen neue Informationen über die Orks umgehend untereinander auszutauschen.
gez.
Emir Omar Alakbar für das Goldebe Emirat.
Das Goldene Emirat entlässt die Baronie Südstern in die Unabhängigkeit. Die Grenze zwischen dem Goldenen Emirat und der Baronie Südstern entspricht folgender Karte:
Beide Parteien erklären, jenseits der eigenen Grenze keine Ansprüche zu stellen.
Geheimes Zusatzprotokoll, nicht für Mitspieler
Achtung Spoiler:
Für das Goldene Emirat:
Emir Omar Alakbar
Walid Abdullah Alakbar
Für das Königreich der Westlichen WälderFalkenbeker Freihandelsabkommen
Die Baronie Falkenbek und das Königreich der Westlichen Wälder bekunden ihr Interesse zur Etablierung von Handelsbeziehungen. Zu diesem Zweck vereinbaren sie die folgenden Punkte:
1. Das Königreich der Westlichen Wälder errichtet ein Handelskontor im Hafen der Flussfeste, das als Anlaufstelle der Kaufleute der Waldzwerge dienen soll.
2. Die Baronie Falkenbek darf ebenfalls ein Handelskontor auf Thin Darul vor Koschimox errichten, wenn sie es wünscht.
3. Der Eisernen Armada der Waldzwerge wird das Recht eingeräumt den Hafen der Flussfeste zum Schutz des Handelsverkehrs als Operationsbasis zu nutzen.
4. Im Gegenzug schützen die dort stationierten Schiffe der Waldzwerge ebenfalls Handelsschiffe aus Falkenbek.
5. Die Nutzung des Hafens für einen Kriegseinsatz ist dagegen explizit ausgeschlossen.
6. Nach dem Aufbau einer Flotte durch Falkenbek wird der Schutz der Handelsschifffahrt durch ein gemischtes Geschwader der beiden Länder erfolgen.
7. Zu diesem Zweck soll zusammen eine zum Schutz des gemeinsamen Handelsverkehrs ausreichende Zahl an Schiffen bei der Flussfeste stationiert werden.
8. Die Aufgabe des Geschwaders ist der Schutz der Handelsschifffahrt vor Piraterie, sollte eines der beiden Länder sich im Kriegszustand befinden, kann das Geschwader vorübergehend aufgelöst werden, um das andere Land nicht in den Konflikt zu verwickeln.
Waldkönig Oratir Schneebart
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Südender-Vertrag
1. Bei den Vertragsparteien handelt es sich um das Herzogtum Freithal und die Baronie Falkenbek auf der einen und um die Baronie Südstern auf der anderen Seite.
2. Die Vertragsparteien sichern sich einander freien Handel über Land- und Wasserwege entlang des Nahr Kebir zu.
3. Die Vertragsparteien gewähren einander freies Geleit und Durchmarschrechte.
3.1 Der Durchmarsch größerer Truppen und Verbände muss der jeweils anderen Seite der Vertragspartner im Vorfeld angekündigt werden.
4. Die Vertragsparteien schließen einen Nichtangriffs- und Verteidigungspakt, welcher die Vertragsparteien zu gegenseitiger militärischer und diplomatischer Unterstützung im Falle eines Verteidigungskrieges verpflichtet.
4.1 Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre.
4.2 Der ordentlichen Kündigung des Vertrags wird eine Frist von zwei Jahren vorausgesetzt.
Für das Herzogtum Freithal,
Tristan von Freithal
Für die Baronie Südstern,
Baron El-Yussuf