Zitat von
Sir Leif
Zitat von Vertrag aus dem Jahre 2190 (Runde 40):
Friedensvertrag & Nichtangriffspakt
§ 1 Allgemeines
1. Alle unterzeichnenden Nationen verpflichten sich zur sofortigen Einstellung aller Kampfhandlungen. Kampfhandlungen sind gemäß §5.2 der DG-Regeln: Kämpfe zwischen Einheiten, Bombardierungen, Plünderungen, Kulturgrenzenverletzungen, Einnahme von Städten und Gefangennahme oder Vernichtung von nicht kampfbefähigten Einheiten.
2. Alle Vertragspartner verpflichten sich, keine Verträge und Abkommen einzugehen, die gegen einen der Vertragsnehmer dieses Abkommens gerichtet sind.
3. Das Volk der Jazaya und das Deutsche Volk erklären feierlich, unverzüglich bilaterale Verhandlungen bezüglich einer fairen Grenzziehung aufzunehmen. Diese Grenzziehung wird in einem separaten Vertrag ausgehandelt und ratifiziert.
4. Alle beteiligten Nationen geloben, die durch diesen Friedensvertrag garantierte Sicherheit dazu zu nutzen, ihr jeweiliges Umland friedlich zu entwickeln.
5. Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keinerlei Offensivtruppen zu produzieren.
1. Offensivtruppen im Sinne dieses Artikels sind Truppen mit einer Angriffsstärke oder Bewegungsgeschwindigkeit > 1.
2. Ausgenommen von obigem Verbot sind Truppenaushebungen zur Abwehr von Barbaren. Diese müssen den Vertragspartnern lediglich angezeigt werden.
3. Des Weiteren können die Vertragspartner einvernehmlich außerordentlich Truppenaushebungen vereinbaren.
4. Es dürfen keine Informationen über die jeweils anderen Truppen an Nicht-Vertragspartner weitergegeben werden.
§2 Laufzeit und Kündigung des Vertrags
1. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 30 Runden.
2. Mit der Ratifizierung des Vertrages geloben die beteiligten Parteien, dass sie nicht die Absicht haben, diesen Vertrag vor Ablauf der in § 2 Nr 1 festgelegten Frist zu kündigen.
§3 Gültigkeit des Vertrages
1. Der gesamte Vertrag ist ab dem Moment gültig, in dem er von Vertretern der beteiligten Nationen ratifiziert wurde.
2. Dem Osmanischen Großreich wird die Option freigehalten, diesem Vertragswerke mit Einverständnis der bisherigen Vertragspartner jederzeit beizutreten.
3. Vor dem Beitritt des Osmanischen Reiches besteht ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich § 1 Nr 5. Mit einer Kündigungsfrist von 5 Runden kann diese Bestimmung aus dem Vertragswerk gestrichen werden. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
"Jeder Vertragspartner kann bei Kriegsgefahr oder einer Kriegserklärung weitere Offensivtruppen ausheben. Die anderen Vertragspartner dürfen dann ebenfalls rüsten (um gleichwertigkeit sicherzustellen), aber nicht stärker als der vom Krieg bedrohte Partner. Die Vertragspartner müssen über das Ausmass der Offensivtruppenaushebungen (gesamtzahl die man nun hat) informiert werden.""
Laufzeit des vertrages ist bis spiel runde 70
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was vergessen?