Es geht um folgendes:
Wenn man ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen will, kann man die Kosten für Miete usw anteilig absetzen. Für die Nebenkosten ist das einfach zu bestimmen - da gibt es Rechnungen. Im Mietfall ist auch die Kaltmiete klar. Im Falle von Wohneigentum gilt:
Abschreibung (AfA), 2% der anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Grundstücksanteil), wenn das Gebäude ab dem 1.1.1925 errichtet wurde und 2,5% für bis zum 31.12.1924 errichtete Immobilien.
Soweit so gut. Bei einem Neubau kennt man den "Preis", der die Berechnungsgrundlage bildet. Bei einer erworbenen Immobilie auch. Was macht man aber bei einem Altbau, der seit 100+ Jahren in Familienbesitz ist und dessen Anschaffungspreis man nicht kennt? Selbst wenn, das wären Mark aus der Kaiserzeit.