Hallo Juristen
Ich habe mal eine Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum.
Meine Tochter war auf Klassenfahrt in der Nähe von Berlin.
Dort wimmelte es von Flugsauriern (Mücken etc.).
Insektenschutz war von den Lehrern verlangt, war auch dabei und wurde genutzt.
Da es aber ziemlich extrem war mit den Mücken, sind viele Kinder ziemlich heftig zerstochen.
Der Insektenschutz war nach ein paar Tagen aufgebraucht. Nun werfe ich den Lehrern vor, dass sie nichts unternommen haben.
Meiner Meinung nach hätte ein Lehrer neuen Insektenschutz besorgen müssen (wir hätten hinterher die Rechnung natürlich beglichen).
Die Kinder hatten auf der Reise keine Möglichkeit neuen Schutz zu kaufen (geschlossene Anlage).
Ist das nun eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Lehrer, oder nicht?
Möglicherweise sogar fahrlässige Körperverletzung?