Norddeutsche Zollunion
§ 1. Allgemeines
Das Königreich Hannover, vertreten durch König Georg IV., und das Großherzogtum Oldenburg, vertreten durch Peter Friedrich Ludwig, gründen gemeinsam die Norddeutsche Zollunion.
§ 2. Ziele
Aufgabe der Zollunion soll es sein, die Zölle zwischen den Mitgliedern aufzuheben und die Zollfreiheit zu überwachen.
Die Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten wird vorgenommen.
§ 3. Erweiterung der Zollunion
Mit Zustimmung der Mitglieder kann die Zollunion um weitere Fürstentümer und/oder freie Städte erweitert werden. Diese können einen Antrag stellen oder eingeladen werden.
§ 4. Inkrafttreten
Die Zollunion tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien und Hinterlegung einer Kopie im Palais in Kraft.
Hannover, den 30. Juli des Jahres 1826
Im Namen des Königreichs Hannovers
Im Namen des Großherzogtum Oldenburgs