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Thema: Schulden ohne Schuld

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Hubabl
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    Schulden ohne Schuld

    Hallo.

    Ich möchte mal um Rat und Hinweise bitten wie man sich bei folgender Sitation verhalten sollte.
    Die Schwiegermutter meiner Schwester bekommt immer Mahnungen von Gläubigern ihres Exmannes. Es geht um über 100000 Euro. Dieser hat wohl einige Geschäfte auf ihren Namen getätigt und dafür auch ihre Unterschrift gefälscht. Also ohne ihr Wissen. Als sie sich verteidigte und Mitteilte das sie davon nichts wusste und er ihre ihre Unterschrift dafür fälschte sagte man ihr das diese Straftat verjährt sei(es war wohl 93/94) und sie dies nun zu zahlen hätte.
    Zwar geht mich das jetzt nicht direkt was an, aber vllt weis ja jemand einen Rat was man tun könnte. Immerhin wär sie dadurch ruiniert.

    Gruss
    Hubabl

  2. #2
    Präsident Donald Avatar von MrPresident
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    Oh, Standardfall. Schade, dass ich Semesterferien hatte, sonst könnte ich es lösen.

    Das Problem könnte hier vielleicht da liegen, dass Schwiegermutter und Ex verheiratet waren und somit für den anderen Geschäfte tätigen konnten. Die Anfechtungsfrist für eine arglistige Täuschung (das wäre hier ja wohl das Fälschen der Unterschrift) beträgt 1 Jahr.

  3. #3
    Kunst am Arier Avatar von Snup
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    Muss so ne Täuschung nich erstmal rauskommen, damit man da was Anfechten kann?

  4. #4
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt - wenn überhaupt, kann der helfen. An und für sich kann die Anfechtungsfrist ja erst beginnen, wenn ihr diese Unterschrift vorgelegt wurde, und nicht mit dem Datum, das dabei steht - sonst fälscht man das Datum noch mit und die Sache ist erledigt.
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  5. #5
    Präsident Donald Avatar von MrPresident
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    Zitat Zitat von Peregrin_Tooc Beitrag anzeigen
    Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt - wenn überhaupt, kann der helfen. An und für sich kann die Anfechtungsfrist ja erst beginnen, wenn ihr diese Unterschrift vorgelegt wurde, und nicht mit dem Datum, das dabei steht - sonst fälscht man das Datum noch mit und die Sache ist erledigt.
    Also, BGB (): §124 II : Frist beginnt mit Entdeckung der Täuschung aber §124 III. : Anfechtung ausgeschlossen, wenn 10 Jahre verstrichen sind.

    Da muss wohl mal Prod ran, wobei ich kaum glaube, dass ein Rechtsanwalt kostenlose Online-Beratung gibt.

    Edit: Aber ob das ein wirklicher Anfechtungsgrund ist. Die Frau hat ja gar keine WE abgegeben, die sie anfechten könnte. Vermutlich geht das alles ganz anders.

  6. #6
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Er darf vor allem nicht.

    Aber wie ich das sehe, lohnt sich der Gang zum Anwalt auf jeden Fall, bei dem Streitwert. Wer rechtsschutzversichert ist, hat meist auch eine kostenlose telefonische Beratung durch von der Versicherung beauftragte Anwälte in Aussicht.
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  7. #7
    Stroit
    Gast
    Mit den Infos im Startpost kann selbst der beste Anwalt keine fundierte Auskunft geben, selbst wenn er wollte.


    Wenn es wirklich um 100000 Eur oder mehr geht sollte man sich aber ohnehin an einen Anwalt wenden.

  8. #8
    Ausgetreten
    Gast
    Verjähren nicht auch die Schulden irgendwann? Hallo, die Gläubiger haben sich seit 93/94 nicht darum gekümmert...
    Geändert von Ausgetreten (29. März 2012 um 10:20 Uhr)

  9. #9
    Civ Mod Hase Avatar von wisthler
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    Jop die Schulden sollten verjährt sein, höchstens es wurde immer wieder durch Mahnungen/Mahnbescheid etc. eingegriffen.
    Trotzdem Anwalt fragen, bei so einem Betrag ist das sinnvoll bevor irgendetwas schief geht.
    "Science is not the truth. Science is finding the truth. When science changes its opinion, it didn’t lie to you. It learned more."
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