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Thema: Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag

  1. #1
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Arbeitsrecht / Arbeitsvertrag

    Mal ein fiktives Beispiel einer beliegen Firma nach BZA-Tarif und Entgeltgruppe 5:

    Stundenlohn: 11,20€
    Arbeitstunden/Tag: 8Std (40Std/Woche)
    Arbeitstage/Monat: 21Tage

    => 1881,60€

    An anderer Stelle steht etwas von 173,34 Arbeitsstunden im Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40Std. Das wären dann 1941,41€. Woher kommt dieser Unterschied?
    Sig sauer

  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Paratrooper
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    Nicht jeder Monat hat gleich viele Arbeitstage? Das zweite Beispiel könnte der Jahresdurchschnitt sein. Der April hat z.B. 22 Arbeitstage.

  3. #3
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    Die unbestimmte Formulierung der Frage ist schonmal . Ich hab zwar von Arbeitsrecht keine Ahnung, aber vielleicht kannst Du mal einen Link schicken, evtl. ist das ein konkretes Berechnungsbeispiel bei den 1941,41 mit Ortszuschlag und irgendwelchen öffentlich-rechtlichen Kinderwurfprämien usw.

  4. #4
    Jäger der Finsternis Avatar von cbarth
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    Zitat Zitat von Teufel Beitrag anzeigen
    mit Ortszuschlag und irgendwelchen öffentlich-rechtlichen Kinderwurfprämien usw.
    Sowas sollte es eigentlich nicht mehr geben (ist bei Bund und Kommunen zumindest so). Bei Länder weiß ich es nicht, die kochen ja jetzt ihr eigenes Süppchen.

    Glaub aber eher auch, dass sie an anderer Stelle mit monatlich durchschnittlich 21,xx Arbeitstagen gerechnet haben, was aufs Jahr gesehen eher hin kommt. (August hat z.B. 23, der März allerdings nur 19 Tage (wegen Ostern und Karfreitag)) Der Durchschnitt hängt dann auch noch vom Bundesland ab, da die Feiertage doch recht unterschiedlich verteilt sind.
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  5. #5
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    @Teufel

    Nein, das ist nur eine grundsätzliche Formulierung in einem Punkt.

    "Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 173,34 Stunden; dies entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden."

    Dieser Satz steht halt mit der tatsächlichen Vergütung im Widerspruch, zumal die 40Std bei mir tatsächlich zuträfen. Daher stelle ich mir die Frage auf welcher Grundlage diese Formulierung entstanden ist.

    @cbarth
    Ja, das wird es wohl sein. Bei 21,6675 Arbeitstagen im Monat komme ich auf diese Summe.
    Geändert von Worf der Große (17. April 2008 um 12:28 Uhr)
    Sig sauer

  6. #6
    Jesper Portus
    Gast
    Weis ich leider nicht. Der Tarifvertrag ist mir bekannt. Er ist einer der kompliziertesten, die ich kenne. Da blickt der Arbeitnehmer bei seiner Lohnabrechnung nie durch. Könnte Absicht sein.

  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Mark
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    Nein, es ist auch in anderen Tarifverträgen seit 10-15 Jahren üblich, die Monatsarbeitszeit auch bei Gewerblichen bei z.B. 40 Stunden/Woche auf rund 173 zu glätten.

    Oder bucht Dein Vermieter weniger für die Wohnung ab, wenn Februar ist?
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    Und durch seine Klugheit wird ihm der Betrug geraten, und er wird sich in seinem Herzen erheben, und mitten im Frieden wird er viele verderben und wird sich auflehnen wider den Fürsten allen Fürsten.

  8. #8
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Das wird doch nur gemacht, um einen imaginären Stundenlohn zu erhalten. Tatsächlich wird doch ein gleichbleibendes Monatsentgelt gezahlt oder wie


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  9. #9
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Ja, aber wenn die eigentliche monatliche Arbeitsleistung im Schnitt über ein Jahr verteilt 21,7Tage ist, aber ich tatsächlich nur für 21 Tage bezahlt werde, dann arbeite ich ja ein paar wenige Tage im Jahr umsonst. Nun gut, da sind nur 60€ Unterschied und netto noch weniger, aber dennoch. Das wäre ja ein Punkt wo im Gegenzug mehr Urlaubstage raushandeln könnte. 24Tage nach BZA ist ja arg.
    Sig sauer

  10. #10
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Wenn du Monatsgehalt bekommst, ist die Anzahl der Tage schnuppe.


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  11. #11
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Das Monatsgehalt ohne Zuschläge setzt sich aber aus den 3 Punkten zusammen.
    Sig sauer

  12. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Mark
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    Üblich sollte die Rechnung sein, daß ein Monat 4,34 Wochen hat:
    365 Tage / 7 Tage = 52,14 Wochen
    52,14 Wochen / 12 Monate = 4,34 Wochen im Monat
    4,34 * Wochenarbeitszeit = Monatsstunden, die mit dem tariflichen Stundenlohn mult. werden.

    Aktuell haben wir einen mit der NGG verhandelten Vertrag mit einer 37,5 Stunden-Woche, da bekommen die Mitarbeiter das Entgelt dann auf Monatsbasis 163 Stunden. Der Stundenlohn ist ja eigentlich nur für die Zuschlagsberechnung von Bedeutung.

    Als Angestellter ist mir mein Stundenlohn aber schnuppe, da mit dem Monatsgehalt sowieso alles abgegolten ist.
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