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Thema: Bund deutscher Sparer und Fonds

  1. #31
    Beobachter Avatar von seneca
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    Zitat Zitat von Radyserb Beitrag anzeigen
    Wieso ist das Quatsch?
    Hier muss ich mal kurz einhaken, auch wenn ich den Rest noch nicht gelesen habe.
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BuV) ist auch als Student kein Unfug. Denn die Einstiegsbeiträge steigen mit dem Lebensalter unverhältnismäßig an. Eine BuV mit 30 Okken im Monat ist doch super.
    Du kannst eine solche BuV übrigens auch mit einer fondgebundenen Lebensversicherung kombinieren. Bei diesem Modell gehen Deine Beiträge nicht allein in die BuV sondern in eine KapitalLV auf Fondsgrundlage (ist teurer als eine reine BuV aber billiger als die Einzelprodukte). Je nach Wertsteigerung des Fondsbaskets bekommt man dann am Ende der Laufzeit der KapitalLV nen Batzen Geld und nicht nur im Falle der Berufsunfähigkeit (wie bei einer reinen BuV).

    So. Und jetzt lese ich den Fred erstmal zu Ende....
    Geändert von seneca (09. November 2007 um 11:22 Uhr)
    Niemand irrt für sich allein. Er verbreitet seinen Unsinn auch in seiner Umgebung.

  2. #32
    Beobachter Avatar von seneca
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    @Worf der Große: Wenn BuV draufsteht, darf nicht Erwerbsunfähigkeit drin sein.

    Zitat Zitat von Radyserb Beitrag anzeigen
    Ist schon wieder ne Weile her, dass mein Kumpel mich beraten hat. Ich habe damals dankend abgelehnt, ohne eine wirkliche Begründung parat zu haben. Seitdem kommt das Thema aber hin und wieder hoch in unseren Gesprächen.

    Ich hatte Aufzeichnungen von damals, weiss aber net mehr wo die stecken. Es ging um keine Spekulationen. Man investiert pro Monat 40€ oder so in den Fond, man kann glaub ich sogar das Geld jederzeit wieder abziehen, umso länger man es dort lässt, umso mehr kriegt man zum Schluss natürlich...

    Edit: Ich glaub es war der Axxa-Fond der unter anderem empfohlen wurde, sicher bin ich mir aber nicht mehr...

    Edit2: Ich glaub das war sogar eine Fondsmischung, na wie auch immer
    Wenn Du mich fragst, hört sich das sehr nach "Finger weg", oder zumindest nach "frag vorher nochmal nen Profi" an.
    Niemand irrt für sich allein. Er verbreitet seinen Unsinn auch in seiner Umgebung.

  3. #33
    Nostradamus Avatar von Held in Blau
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    Naja, ich wiederhole es noch mal:
    Wenn man anfängt zu sparen, braucht man erst einmal eine gewisse Rücklage auf ein Sparkonto/ Tagesgeldkonto, was auch immer. 2-3 Monatseinkommen sollte man schon zurücklegen. Das Geld kann man dann ohne Probleme für alle unvorhergesehen Ausgaben gebrauchen. (Und auch für wahrscheinlichere unvorhergesehene Ausgaben als jetzt z.B. bei einem Unfall.)

    Wenn man dieses Geld angespart hat, kann man darüber nachdenken, wie man zusätzlich langfristig sparen will und welche Versicherungen man braucht. Da kommen dann Aktienfonds in Frage und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (Unfallversicherung scheint mir persönlich nicht wirklich sinnvoll, unbedingt notwendig ist sie sicher nicht.)

  4. #34
    Beobachter Avatar von seneca
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    Zitat Zitat von Held in Blau Beitrag anzeigen
    Naja, ich wiederhole es noch mal:.....
    *zustimm*
    Niemand irrt für sich allein. Er verbreitet seinen Unsinn auch in seiner Umgebung.

  5. #35
    Fickbär deluxe Avatar von Nosneb
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    Also 2 - 3 Monatseinkommen sind außerhalb eines 1 Euro - Jobs ziemlich schwer zu sparen

    Wenn man eines hat, ist man heutzutage schon ziemlich gut dabei
    Die ewige Foren-Zigarette

  6. #36
    Asche und Staub Avatar von Justus
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    Zitat Zitat von Nosneb Beitrag anzeigen
    Also 2 - 3 Monatseinkommen sind außerhalb eines 1 Euro - Jobs ziemlich schwer zu sparen

    Wenn man eines hat, ist man heutzutage schon ziemlich gut dabei
    Dann musst du wohl deinen Kindern die Rationen kürzen
    Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht jeder Wind ungünstig.

  7. #37
    trying to fit in Avatar von divine
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    Hat jemand eine Ahnung, ob man einen Freistellungsauftrag auch für das abgelaufende Jahr nachträglich ändern bzw. geltend machen kann?

    Ich habe die 800 € nicht ausgeschöpft, aber leider schlecht bzw. gar nicht aufgeteilt, wodurch ich jetzt mit der Jahresendabrechnung festellen musste, dass ich auf meine paar Zinsen auch noch Steuern bezahlt habe.

    Kann man evtl. über die Einkommensteuererklärung noch was tun und wenn ja, wie?

  8. #38
    Nostradamus Avatar von Held in Blau
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    Ja, man kann da was tun. Formulare zur Steuererklärung entsprechend ausfüllen.

  9. #39
    Registrierter Benutzer Avatar von Carlomagno
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    Zitat Zitat von divine Beitrag anzeigen
    Hat jemand eine Ahnung, ob man einen Freistellungsauftrag auch für das abgelaufende Jahr nachträglich ändern bzw. geltend machen kann?

    Ich habe die 800 € nicht ausgeschöpft, aber leider schlecht bzw. gar nicht aufgeteilt, wodurch ich jetzt mit der Jahresendabrechnung festellen musste, dass ich auf meine paar Zinsen auch noch Steuern bezahlt habe.

    Kann man evtl. über die Einkommensteuererklärung noch was tun und wenn ja, wie?
    Der Freistellungsauftrag läßt sich nachträglich nicht mehr ändern. Die gezahlten Steuern kannst du dir aber evtl. über die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.

    Näheres gerne über PN.

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