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Thema: black wird studieren :)

  1. #61
    Registrierter Benutzer Avatar von alpha civ
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    Zitat Zitat von Judicator Beitrag anzeigen
    @AlphaCiv
    Wie meinen?
    Es gab vor ein paar Jahren den Fall eines Jurastudenten, der durch das erste Staatsexamen automatisch nebenbei den Bachelor-Abschluss bekommen hatte, worauf hin das zuständige Studentenwerk ihm sein Bafög gestrichen hatte mit der Begründung, dass der Student ja einen Berufsfähigen Abschluss erlangt hat. Den Masterstudiengang hat das Studentwerk als eigenen Studiengang gewertet.

    Der Student hatte dagegen geklagt. Seine Argumentation war glaube ich, dass der Bachelor zwar für den Beruf qualifizieren würde ( z.B. zum Wirtschaftsanwalt oder so), für klassische Berufziele wie Richteramt oder Staatsanwalt oder normaler Anwalt würde das aber nicht reichen.

    Der Student musste sich durch drei Instanzen kämpfen und hat dreimal gewonnen.


    (Es standen mal im SPON die entsprechenden Artikel.)

  2. #62
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    Nein, das kann nicht sein. Es gab mal eine Klage wegen der Bezeichung "Diplom"-Jurist. Mit dem StE ist man nicht mehr Bafög-berechtigt, weil sich daran ein staatlich finanzierter Referendardienst anschließt. In wie weit man für Promotion oder ander Postgraduiertenstudiengänge mkittlerweile Bafög erhalten kann, weiss ich nicht.

  3. #63
    Registrierter Benutzer Avatar von alpha civ
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    Zitat Zitat von Teufel Beitrag anzeigen
    Nein, das kann nicht sein. Es gab mal eine Klage wegen der Bezeichung "Diplom"-Jurist. Mit dem StE ist man nicht mehr Bafög-berechtigt, weil sich daran ein staatlich finanzierter Referendardienst anschließt. In wie weit man für Promotion oder ander Postgraduiertenstudiengänge mkittlerweile Bafög erhalten kann, weiss ich nicht.
    Das mit Staastexamen war auch falsch.

    Habe den Artikel wieder gefunden: http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...464998,00.html

  4. #64
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von alpha civ Beitrag anzeigen
    Es gab vor ein paar Jahren den Fall eines Jurastudenten, der durch das erste Staatsexamen automatisch nebenbei den Bachelor-Abschluss bekommen hatte, worauf hin das zuständige Studentenwerk ihm sein Bafög gestrichen hatte mit der Begründung, dass der Student ja einen Berufsfähigen Abschluss erlangt hat. Den Masterstudiengang hat das Studentwerk als eigenen Studiengang gewertet.

    Der Student hatte dagegen geklagt. Seine Argumentation war glaube ich, dass der Bachelor zwar für den Beruf qualifizieren würde ( z.B. zum Wirtschaftsanwalt oder so), für klassische Berufziele wie Richteramt oder Staatsanwalt oder normaler Anwalt würde das aber nicht reichen.

    Der Student musste sich durch drei Instanzen kämpfen und hat dreimal gewonnen.


    (Es standen mal im SPON die entsprechenden Artikel.)
    Wie Teufel sagt, das ist so nicht richtig. Das 1. Staatsexamen ist Universitätsabschlussprüfung. Es heißt nur deswegen nicht Diplom, weil das StE im Wege der unmittelbaren Staatsverwaltung (durch Verwaltungsakt des Bundeslandes) abgenommen wird. Diplom und Master werden hingegen von Universitäten verliehen (= mittelbare Staatsverwaltung = Verwaltungsakt der Universität als rechtlich selbständiger Körperschaft des ö.R.). Darum ist das StE auch kein akademischer Grad, sondern vermittelt einen staatlichen Titel ("Jurist (Univ.)"). Auch das zweite Staatsexamen (= Befähigung zum Richteramt) ist kein akademischer Grad, sondern wiederum ein unmittelbar staatlicher. Man darf dann den Titel "Rechtsassessor" führen.

    Das Problem des Klägers war nun Folgendes: Er hatte sein 1. StE und damit einen Universätsabschluss. Da der Staat unmittelbar aber keine Diplome verleiht, konnte er sich nicht Diplomjurist nennen wie vergleichbare andere, die einen Diplomstudiengang absolviert hatten. Er stellte sich nun auf den Standpunkt, dass jemand, der ein Universitätsstudium durch eine Prüfung der unmittelbaren Staatsverwaltung beendet hat, vom Titel her nicht schlechter stehen dürfe als jemand, der dies im Wege der mittelbaren Staatsverwaltung, also durch Verwaltungsakt der Universität, getan hat.
    Und damit drang er auch richtigerweise durch. Seither kann jemand, der das erste Staatsexamen absolviert hat, bei der Universität auch noch ein Diplom beantragen und den Titel "Diplomjurist" führen.
    Da StE/Diplomjurist Voraussetzung für den Doktorgrad sind, lässt ein Promovierter den Diplomjuristen weg. Ähnlich ist es bei Dienstbezeichnungen des höheren Dienstes (Regierungsrat etc.). Für diese ist der Assessorgrad die Voraussetzung, weshalb auch dieser Titel dann nicht mehr geführt wird.

    Mit dem 1. Staatsexamen kann man dann noch den Master of Law machen, der aber mit der Ausbildung selbst nichts zu tun hat, sondern reinen Auslandsbezug hat (etwa wenn sich jemand in den USA als RA zulassen möchte).

    @AlphaCiv
    Du meinst nen anderen Fall.

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