Zitat von
alpha civ
Es gab vor ein paar Jahren den Fall eines Jurastudenten, der durch das erste Staatsexamen automatisch nebenbei den Bachelor-Abschluss bekommen hatte, worauf hin das zuständige Studentenwerk ihm sein Bafög gestrichen hatte mit der Begründung, dass der Student ja einen Berufsfähigen Abschluss erlangt hat. Den Masterstudiengang hat das Studentwerk als eigenen Studiengang gewertet.
Der Student hatte dagegen geklagt. Seine Argumentation war glaube ich, dass der Bachelor zwar für den Beruf qualifizieren würde ( z.B. zum Wirtschaftsanwalt oder so), für klassische Berufziele wie Richteramt oder Staatsanwalt oder normaler Anwalt würde das aber nicht reichen.
Der Student musste sich durch drei Instanzen kämpfen und hat dreimal gewonnen.
(Es standen mal im SPON die entsprechenden Artikel.)