Angesichts der aktuellen Frage über Krieg und Frieden mal wieder ein neuer Anlauf für eine Verfassung. Ich habe nicht viel gegenüber dem letzten Entwurf geändert. Hauptsächlich die Bestimmungen über die schwerwiegenden Entscheidungen und über die Amtsmänner.
Der Entwurf ist ja damals ausgiebig diskutiert worden. Darum stimmt jetzt diesem Entwurf mit großer Mehrheit zu. Anträge zu Verfassungsänderungen können danach noch immer eingebracht werden.
Verfassung!
Abschnitt 1. Allgemeines
§1.0.) "Britannien" ist ein souveräner, unabhängiger, demokratisch regierter Staat.
§1.1.) Die Vollversammlung aller Buerger nennt sich Britisches Parlament und ist das zentrale Kontroll- und Beschlussorgan.
§1.2.) Buerger werden kann jeder Mensch, der sich offen zur britischen Krone bekennt, und dem die Mehrheit des Parlaments bestaetigt keine Zuwiederhandlungen gegen die Idee der britischen Krone begangen zu haben.
§1.3.) Alle Buerger haben sich an die rechtmäßige Verfassung zu halten und erkennen sie an.
§1.4.) Wird ein Buerger vorgeworfen absichtlich gegen die Idee der britischen Krone vorgegangen zu sein, kann diesem das Bürgerrecht entzogen werden.
§1.5.) Jeder Buerger kann jederzeit sein Buergerrecht, und damit auch seine Buergerpflicht niederlegen.
§1.6.) Alle Staatsgewalt geht vom Parlament aus.
§1.7.) §1.0. bis einschliesslich §1.6. kann nur mit voller Zustimmung im Parlament geaendert werden.
Abschnitt 2. Das Allgemeine Wahlrecht
§2.0.) Alle Wahlen werden vom Palament durchgefuehrt.
§2.1.) Die Minister werden vom Parlament mit einfacher Mehrheit gewählt und bilden zusammen mit dem Koenig unsere Regierung.
§2.2.) Kandidat für ein Minister-Amt kann jeder Buerger werden. Regierungsmitglieder können nur einmal in die Regierung wiedergewählt werden.
§2.3.) Die Amtszeit eines Ministers ist auf 50 Zeitenwechsel festgelegt. Danach muss es Neuwahlen geben.
§2.4.) Minister und Bürgermeister können mit einer absoluten Mehrheit jederzeit abgesetzt werden.
§2.5.) Die Amtszeit des Königs ist unbegrenzt.
Abschnitt 3. Abstimmungen des Parlaments
§3.0.) Jedes Parlamentsmitglied kann einen beliebigen Gegenstand zur Abstimmung stellen. Jede Abstimmung soll mindestens zwei, hoechstens sieben Tage fuer jeden sichtbar ausgehangen werden.
§ 3.1) Bei einer Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit.
§3.2.) Bei schwerwiegenden Entscheidungen muss die Anzahl der abgegebenen Stimmen mehr als der Anzahl von 2/3 der Amtmänner entsprechen.
§3.3.) Eine schwerwiegende Entscheidung muss mit mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen getroffen werden.
§3.4.) Eine schwerwiegende Entscheidung ist die Entscheidung ueber Krieg oder Frieden, Vernichtung des Englischen Volkes , Aenderungen der Verfassung oder Aberkennung der Bürgerrechte nach § 1.4.
§3.5.) Entscheidungen des Parlamentes sind bindend. Über die Auslegung von Parlamentsbeschlüssen entscheiden die Minister mit einfacher Mehrheit.
Abschnitt 4. Organisationsform
§4.0.) Die Regierung verteilt Befehle an die Bevoelkerung und hat die Pflicht allen Buergern ausreichende Informationen ueber das Land offenzulegen.
§4.1.) Es gibt 3 Ministerposten, die ihre Aufgabengebiete im Einvernehmen voneinander abgrenzen.
§4.2.) Jeder Buerger darf nur einen Ministerposten besetzen.
§4.3.) Britannien wird in verschiedene Verwaltungeinheiten unterteilt. Für jede Einheit ist ein Amtsmann zuständig. Je nach Größe ihres Gebietes und Verdienst erhalten die Amtsmänner einen Titel, der vom König festgelegt wird.
§4.4.) Ein Amtsmann hat beratende Funktion. Er hat die Pflicht, über Vorkommnisse in seinem Gebiet die Allgemeinheit zu informieren und sich um das Wohlergehen der Bewohner seines Gebietes zu kümmern.