Dürfen sie nicht. Die Wiener Kongreßakte sieht vor, dass alle Ausbauten bei Flüssen gemeinschaftlich von den Anrainern beschlossen werden müssen.
Unter Hinweis darauf wird daher die bremische Regierung dazu aufgefordert, die Ausbaggerung zu unterlassen, bis eine Regelung gefunden wurde. Sie können hierzu auch Vorschläge unterbreiten. Hannover ist insbesondere daran gelegen, einen Ausgleich für Bremerhaven und vor allem die Bahnlinie dorthin zu erhalten, da dort Bremen übervorteilt wurde.