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Thema: Wahlgesetz für Wahlen im Verein?

  1. #1
    Querulant Avatar von Howei
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    Wahlgesetz für Wahlen im Verein?

    Hallo, Leute.
    Im Januar hat mein Verein JHV und es stehen wieder Wahlen an. Ich sehs schon kommen, mich werden sie zum Durchführenden bestimmen. Weiß jemand, wo ich im Netz etwas über das Wahlgesetz im Vereinswesen finden kann, ohne gleich ein 26 Euro Jahresabo zu kaufen? Ich suche primär die Durchführungsbestimmungen.
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  2. #2
    frei! Avatar von Lemming
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    Gibt's denn wirklich ein Wahlgesetz für Vereine?
    Ich hätte jetzt angenommen, dass das jeder Verein in seiner Satzung regeln kann, wie er lustig ist.
    "Ich habe kein Vertrauen in die Arithmetik der Politik." Adam Smith, (1723 - 1790)

  3. #3
    Nostradamus Avatar von Held in Blau
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    Glaub auch, dass da in den Gesetzen wenig steht. Wahrscheinlich nur ein paar Mindestanforderungen. Schau besser in der Vereinssatzung nach.

  4. #4
    Der einzig wahre Falke Avatar von Hawkeye
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    Zitat Zitat von Blaukrieger Beitrag anzeigen
    Glaub auch, dass da in den Gesetzen wenig steht. Wahrscheinlich nur ein paar Mindestanforderungen. Schau besser in der Vereinssatzung nach.
    stimmt. jeder verein hat oder sollte eine eigene satzung haben. dort ist beschrieben,wie die wahlen durchzuführen sind.

    Story des Jahrzehnts
    update 16.08.2019



    Schreibt endlich weiter...


    "Ich habe nach dem Spiel in der Kabine viele verwirrte Menschen getroffen."
    Kiel-Trainer Ole Werner am 13.01.21 nach dem Sieg gegen Bayern München


  5. #5
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    Richtig. Verein richtet sich nicht nach "Wahlgesetzen" sondern nach dem BGB. Da im BGB nicht viel steht, wird das durch die Satzung ausgestaltet. Allerdings werden Vorstandsämter üblicherweise gewählt, mit Mehrheit durch die Mitgliederversammlung. Allerdings: Geheimheit der Wahl ist mWn dabei egal.

  6. #6
    Banned Avatar von Judicator
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    Soweit es sich um eingetragene Vereine handelte, muss die Verwaltungsbehörde eine Rechtmäßigkeitsprüfung durchführen, weshalb i.E. zumeist Mustersatzungen des Ministeriums verwendet werden, die die essentialia bereits enthalten.

  7. #7
    Altes Mann Avatar von goethe
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    (mindest-)Vorschriften gibt es nur für eingetragene Vereine (e.V.). Die reduzieren sich vor allem auf den Vorstand (Anzahl/Befugnisse) und seine Wahl. Ansonsten könnt ihr machen, was ihr wollt.

    Dass man Mustersatzungen benutzt, ist mir allerdings neu. Ich wusste gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt. Welches Ministerium? Sport? Innen? Justiz?


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  8. #8
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    Gast
    Das Vereinsregister führen die Amtsgerichte - oder? Die beraten glaub ich auch - also sagen mal informell, was nicht geht.

  9. #9
    Altes Mann Avatar von goethe
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    http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht


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  10. #10
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    Dass man Mustersatzungen benutzt, ist mir allerdings neu. Ich wusste gar nicht, dass es sowas überhaupt gibt. Welches Ministerium? Sport? Innen? Justiz?
    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
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    Erweitere Deinen Freundeskreis auf
    a) das BGB (da steht nämlich alles aus erster Hand drin) und
    b) auf Google. Dort gibst Du "Mustersatzung" und "Ministerium" ein und schwupps ist Deine Frage beantwortet.



    @Teufel
    Ja stimmt, nicht die VB, sondern das AG führt die Rechtmäßigkeitsprüfung durch.

  11. #11
    Querulant Avatar von Howei
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    Danke schonmal für die Infos. Werd sie durchackern.
    Allerdings habe ich schon mal so eine "Anleitung bzw Hilfe für den Wahlausschuß" gesehen, kann so etwas im Netz aber leider nicht finden.
    Da steht denn z.B. drin, wie der Ablauf der Wahlen zu gestalten ist und wann geheim gewählt wird etc.; eben damit die Wahlen im nachhinein unanfechtbar sind.

    Gibt es vielleicht Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen?
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  12. #12
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Gibt es vielleicht Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen?
    Die Besonderheiten bei Gemeinnützigkeit beziehen sich meines Wissens nicht auf den Vorstand. Da geht es eher um die Finanzen, wie man sich denken kann. Dafür würde ich aber dann wirklich zum Amtsgericht gehen, um die richtigen Infos zu bekommen.


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