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Thema: Die Verfassung des hl. römischen Reichs Deutscher Nation

  1. #1
    Banned Avatar von Judicator
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    Die Verfassung des hl. römischen Reichs Deutscher Nation

    Ich hab mir mal erlaubt, einen Verfassungsentwurf zu basteln.
    Schießt mal los mit Verbesserungsvorschlägen. Die Verfassung sollte nämlich eigentlich mit Spielbeginn stehen.

    Vorschlag für die Verfassung des HRRDN


    Art. 1 Der Kaiser

    (1) Staatsoberhaupt ist der Kaiser.
    (2) Der Kaiser wird vom Bundesrat mit einfacher Mehrheit gewählt. Findet sich kein Kandidat oder kann eine Stimmenmehrheit nicht erzielt werden, herrscht ein Interregnum. In diesem Fall tritt der Vorsitzende des Bundesrates an seine Stelle und übt die Geschäfte aus, allerdings ohne den Titel Kaiser führen zu dürfen.
    (3) Der Sitz des Kaisers ist immer in der erstgegründeten Stadt, die auch seiner alleinigen Verwaltung untersteht. Fällt die erstgegründete Stadt, residiert er in der Stadt, in der der Palast steht.
    (4) Der Kaiser kann mit einfacher Mehrheit abgewählt werden, auch wenn kein Nachfolger gewählt wird. Er kann ferner zurücktreten.
    (5) Der Kaiser übt den alleinigen Oberbefehl über alle Truppen aus. Allerdings bedürfen Aktionen eines Siedlers der Einwilligung des Bundesrates. Aktionen eines Arbeiters bedürfen der Einwilligung des jeweiligen Landesherrn, sofern die Aktion innerhalb dessen Stadtradius erfolgen soll.
    (6) Der Kaiser approbiert die Adelsprädikate, nachdem er das Vorliegen der Voraussetzungen für ihre Verleihung geprüft hat.
    (7) Im Falle der Abwesenheit des Kaisers werden die exekutiven Geschäfte vom Reichsverweser wahrgenommen. Ein Recht, sich einen anderen Delegaten zu erwählen, hat der Kaiser nicht.


    Art. 2 Der Bundesrat

    (1) Der Bundesrat trifft alle Entscheidungen, die nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Er fasst Beschlüsse grds. mit einfacher Mehrheit.
    Die Entscheidungen über den Eintritt des Kriegsfalles oder einen Friedensschluss bedürfen grds. der absoluten Mehrheit der Abstimmenden.
    Eine Verfassungsänderung bedarf der 2/3 Mehrheit aller Stimmen des Bundesrates.
    (2) Im Bundesrat zählt die Stimme eines Barones einfach, die eines Grafen zweifach, die eines Fürsten dreifach, die eines Herzoges vierfach, die eines Großherzoges fünffach, die eines Kurfürsten siebenfach und die eines Königs zehnfach. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kaisers.
    (3) Vorsitzender des Bundesrates ist der ranghöchste Adelige. Bei gleichem Rang entscheidet das Rangalter. Der Vorsitzende des Bundesrates leitet die Abstimmungen des Bundesrates. Sofern die Mehrheit der Abstimmenden erforderlich ist, setzt er angemessene Fristen, um eine Beteiligungsmöglichkeit der Mitlieder es Bundesrates sicherzustellen.
    (4) Der Bundesrat verwaltet alle Städte, die nicht dem Kaiser oder einem Landesherrn zugewiesen sind.
    (5) Der Bundesrat übt die oberste rechtsprechende Gewalt aus.
    (6) Der Bundesrat kann mit einer Mehrheit von mindestens 75% der Stimmen seiner Mitglieder einen Adeligen um eine, mehrere oder alle Adelsstufen herabsetzen. Eventuell überschüssige Städte fallen dann an das Reich zurück.


    Art. 3 Die Landesherrn

    (1) Landesherr des Reiches ist grds. der Kaiser. Die Verwaltung der Reichsstädte obliegt gleichwohl dem Bundesrat, außer im Falle des Art. 1 III.
    (2) Erreicht ein Adeliger mindestens den Rang eines Fürsten, hat er das Recht, sich Landesherr zu nennen und wählt sogleich den Namen seines Bundesstaates, der identisch sein muss mit einem Bundesstaat des HRRDN. Sobald er durch den Kaiser approbiert wurde, kann er sich eine Stadt wählen, die weder Sitz des Kaisers noch Hauptstadt sein darf, und übernimmt über diese die alleinige Landesherrlichkeit. Bauprojekte innerhalb von zwei Stadtquadraten bedürfen zwingend der Zustimmung. Ebenso die Verteilung der Arbeiter, die Bestimmung des Bauprojektes usw..
    Die Stadt führt ab diesem Zeitpunkt zusätzlich den Namen des Bundesstaates.
    Ein Herzog und ein Großherzog führen zwei Städte, ein Kurfürst drei und ein König vier.
    Fehlt es an reichsunmittelbaren Städten, so dass sich Ansprüche mehrerer Adeliger gegenüberstehen, werden neuverfügbare Städte an den Adeligen mit den ältesten Rechten vergeben.
    (3) Im Falle der Abwesenheit eines Landesherrn werden die Geschäfte vom Reichsverweser wahrgenommen. Ein Recht, sich einen anderen Delegaten zu erwählen, hat der Landesherr nicht.


    Art. 4 Der Reichsverweser

    (1) Der Reichsverweser übt die alleinige Exekutive aus. Hierbei ist er jedoch an die Weisungen des jeweiligen Kompetenzträgers gebunden.
    (2) Die Übernahme des Amtes des Reichsverwesers kann zum Aufstieg in höhere Adelsstände führen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    ((1)) Der Bewerber erklärt freiwillig, dass er zur Übernahme des Amtes des Reichsverwesers für 7 Runden bereit ist.
    ((2)) Der Kaiser ernennt anschließend aus der Schar der Bewerber einen Reichsverweser. Hierbei muss er stets den Rangniedersten unter den Bewerbern wählen. Sind mehrere im Rang gleich, entscheidet der Kaiser durch Los.
    ((3)) Der Reichsverweser muss sein Amt 7 Runden ausführen, wobei er sich keiner Pflichtverletzungen schuldig machen darf. Solche sind insbesondere Verzögerungen zum Nachteil des Reiches oder grob fahrlässige Kompetenzüberschreitungen.
    ((4)) Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Kaiser den Betreffenden befördern.


    Art 5 Die Außenpolitik

    (1) Sich im Namen des Reiches zu äußern, steht nur einem Delegaten zu, der den Titel „Imperialer Nuntius“ führt. Dieser muss stets das Vertrauen des Bundesrates besitzen.
    Der Delegat muss sich vorher der Zustimmung der beteiligten Kompetenzträger vergewissern, wenn er über Gegenstände ihres Regelungsbereiches verhandelt. Hierbei hat er ausdrücklich Art 2 I zu beachten.
    (2) Eine Kriegserklärung oder ein Friedensschluss bedarf zu seiner Wirksamkeit im Außenverhältnis der Unterschrift des Kaisers und der des Vorsitzenden des Bundesrates. Hierbei prüfen der Kaiser und der Vorsitzende des Bundesrates vorher, ob die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten eingehalten wurden.
    (3) Der Kaiser tritt als Reichsoberhaupt nicht öffentlich auf, es sei denn im Falle des Absatzes 2.
    Dem Vorsitzenden des Bundesrates steht das Recht zu, sich außenpolitisch zu äußern, solange er keine Verhandlungen führt.


    Das Ganze ist nicht mehr aktuell.
    Baron Lemming führt (trefflich) das Verfassungsprotokoll, das sich hier findet:

    http://www.civforum.de/showpost.php?...2&postcount=27
    Geändert von Judicator (16. Juli 2005 um 16:59 Uhr)

  2. #2
    ...
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    Zitat Zitat von Judicator
    Ich habe die Regeln zu lesen angefangen, weil es mir irgendwann zu bunt wurde. Das kann doch nicht Dein Ernst sein? Davon kann man 4/5 löschen.

  3. #3
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von El Promillo
    Fein.
    Im Gegensatz zu Deinem Gesabbel ist das hier Teil des RPG

  4. #4
    w00t4n
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    Kurze Frage, Jutzl: Ist das jetzt das gleiche wie im HRRDN main thread?
    Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!

  5. #5
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von civzocka
    Kurze Frage, Jutzl: Ist das jetzt das gleiche wie im HRRDN main thread?
    Jo. Ich hab nur einen eigenen Thread aufgemacht, weil es im alten immer dazwischen reingerät und es keiner mehr liest.
    Und da die Verfassung das Wichtigste ist, brauchen wir eh einen eigenen Thread. Macht Euch mal Gedanken. Habe ich alle Möglichkeiten bedacht?

  6. #6
    Legende Avatar von Auron
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    Anmerkungen:

    1. Wenn wir die Außenpolitik in der Verfassung haben, warum nicht auch einen extra Punkt zur Innenpolitik (z.B. Ämterlaufbahn, Verfahren bei inneren Streitigkeiten o.ä.) ?

    2. Eine Präambel wäre zwar nicht notwendig für unsere Verfassung, doch würde ich mir wünschen eine zu haben. In ihr steht dann beispielsweise welche Grundsätze und welches Spielziel das HRRDN hat.

    3. Vielleicht sollte eine Person (Kaiser?, Zugführer?) im Kriegsfall mehr Kompetenzen bekommen. Das sollte dann auch in die Verfassung eingebunden sein.

    4. Verständnisfrage: Welches Amt hat der Kaiser, wenn er zurücktritt? Ruht seine normale Ämterlaufbahn während seiner Herrschaft oder kann er gleichzeitig auch ein anderes Amt inne haben? Welche Ämter schließen sich gegenseitig aus?

    5. Vielleicht sollte bei Stimmengleichheit im Bundesrat der Vorsitzende die entscheidende Stimme haben.

    6. Wollen wir vereinbaren, dass eine Mindestmenge (mir fällt der politische Ausdruck gerade nicht ein) von Bundesratsmitgliedern ihre Stimme abgegeben haben muss, damit die Entscheidung des Bundesrats rechtskräftig ist?

    7. Wie wird denn der "Imperiale Nuntius" bestimmt? Welche Rechte und Pflichten hat dieser?
    Ein extra Artikel für ihn wie auch beispielsweise für den Bundesratsvorsitzenden wäre vielleicht erstrebenswert, um eine bessere Übersicht über die verschiedenen Ämter zu erzielen.

    Ich würdige unsere bisherige Verfassung .
    Geändert von Auron (01. Juni 2005 um 10:27 Uhr)

  7. #7
    Natural Born Wikinger Avatar von michatheelk
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    Ich habe unsere VErfassung zwar nicht gelesen, aber als gewohnt autoritätsfixierter Deutscher vertraue ich unserer politischen Elite natürlich vorbehaltlos!

  8. #8
    w00t4n
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    Zitat Zitat von michatheelk
    Ich habe unsere VErfassung zwar nicht gelesen, aber als gewohnt autoritätsfixierter Deutscher vertraue ich unserer politischen Elite natürlich vorbehaltlos!
    Sehr gut. Geht mir übrigens ähnlich.

    EDIT: Wird es eigentlich einen § 175 geben? Könnte interessant werden, falls sich die rosafarbenen Indianer auflösen müssen und deren Mitglieder sich anderen Teams anschließen.
    Geändert von Ζοκακλες (01. Juni 2005 um 11:36 Uhr)
    Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!

  9. #9
    Banned Avatar von Judicator
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    @Auron
    Da klingt einiges ganz gut. Über Ämterinkompatibilität hab ich mir noch gar keine weiteren Gedanken gemacht.
    Präambel ist auch gut. Schreib halt mal gleich einen Entwurf.
    Mehr dazu abends, wenn ich zu Hause bin.

    @Micha/Cz
    Das solltet ihr aber nicht, weil da garantiert Fehler und Widersprüche drin sind. Hinterher wirds dann aber schwierig.
    V.a. gehts ja auch um Sachfragen. Gegenwärtig hat der Kaiser den Oberbefehl über alle Truppen, was bedeutet, dass er im Kriegsfall die Züge diktiert, auch ohne Mitwirkung des Bundesrates... Mir würde da vorschweben, dass wir im Kriegsfall immer den besten MPler zum Kaiser wählen. Auch aus Gründen der Praktikabilität und des RPG sollte der Kaiser im Krieg zuständig sein, während der Bundesrat ja ohnehin den Rest (Aufbaustrategie+Wirtschaft) bestimmt.

  10. #10
    is build an Empire Avatar von Dudjän
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    gähn

  11. #11
    Natural Born Wikinger Avatar von michatheelk
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    Zitat Zitat von Judicator
    Gegenwärtig hat der Kaiser den Oberbefehl über alle Truppen, was bedeutet, dass er im Kriegsfall die Züge diktiert, auch ohne Mitwirkung des Bundesrates.
    Dieses Problem haben die US-Amerikaner seit 45 Jahren

    Ich wäre dafür, schon vor einem Konflikt einen Oberbefehlshaber (aka. den besten "MP-Kämpfer") zu wählen, ggf. auf Zeit.

  12. #12
    is build an Empire Avatar von Dudjän
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    vielleicht mehrer feldherren in form von rittern die eben keine städte haben aber armeen verwalten ... nur so als tip ... bin schon wieder still

  13. #13
    frei! Avatar von Lemming
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    @Judi: Tolle Arbeit Dein Verfassungsentwurf!

    Zu Aurons Vorschlägen:
    Ich denke nicht, dass ein weiterer Artikel zur Innenpolitik/Ämterlaufbahn nötig ist, da im Zweifel stets der Bundesrat entscheidet, bzw. sich die Ämterlaufbahn und die damit verbundenen Rechte aus §2.2, §2.3, §3.1 und §4.2 ergeben.
    Auch denke ich, wir sollten die entscheidende Stimme bei Stimmgleichheit beim Kaiser belassen!
    Den 6. Punkt (quasi eine "Anwesenheitspflicht" der Ratsmitglieder) finde ich gut.
    "Ich habe kein Vertrauen in die Arithmetik der Politik." Adam Smith, (1723 - 1790)

  14. #14
    Rübennase Avatar von Arminius
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    @Präambel:

    Nun, da sich zusammengefunden, hat sich das deutsche Volk zu Ehren seines Kaisers und zu Ehren seiner Einheit, Freiheit und Dominanz in nomine dei Kraft dieser Verfassung gegeben. Auf möge es die Jahre überdauern und sich größte Nation der Welt behaupten
    Vielleicht kann man, wenn es die ersten Reichsverweser gegeben hat auch die einzelnen Terrirorien einbauen, so wie es auch im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht

    [size=1](Der Inhalt der präambel ist natürlich nicht nationalsozialistisch gemeint)[/quote]
    Knick, knack.

  15. #15
    Banned Avatar von Judicator
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    @Auron
    zu 1) Sehe ich wie Lemming. Würde man einen Innenbeauftragten wählen, würde der Bundesrat seiner wichtigsten Aufgabe beraubt, zumal das Fragen sind, die man gemächlich im Kollektiv entscheiden kann und soll.
    zu 2) Gute Idee. Wer schreibt eine?
    Spielziel ist, die Welt zu pazifizieren.
    zu 3) Denkbar wäre, den Oberbefehl des Kaisers über alle Truppen auf den Kriegsfall zu beschränken.
    zu 4) Wenn der Kaiser zurücktritt, herrscht Interregnum.
    Zur Ämterinkompatibilität habe ich mir noch nix Genaues überlegt. Grds. sehe ich kein Problem darin, wenn der Kaiser eine Hausmacht im Bundesrat hat. Auch sollten die Fälle geklärt werden, in denen der Betroffene nicht mitstimmen darf.
    zu 5) Dass bei Stimmenmehrheit der Kaiser entscheidet, ist deswegen sinnvoll, da der Vorsitzende des Bundesrates ja ohnehin schon der ist, der die meisten Bundesratsstimmen auf sich vereinigt.
    zu 6) Das wäre u.U. sinnvoll. In Art. 2 Abs. 1 S. 3 findet sich ja schon z.B. so eine Regelung.

    Danke

    Zitat Zitat von Lemming
    @Judi: Tolle Arbeit Dein Verfassungsentwurf!

    Wird sich noch zeigen, ob es nicht am Ende umsonst war, falls uns die warmen Brüder überholen.

    Zitat Zitat von CZ
    EDIT: Wird es eigentlich einen § 175 geben? Könnte interessant werden, falls sich die rosafarbenen Indianer auflösen müssen und deren Mitglieder sich anderen Teams anschließen.

    Ich glaub, denen sind wir nicht schlüpfrig genug.
    Die gehen zu Angel und Gaya

    @Arminius
    Das wäre eine Idee. Müsste man mal in den historischen Weltatlas gucken.

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